Jugendordnung

Jugendordnung des Musikvereins Schloßkapelle Schmieheim e.V. beschlossen bei der Generalversammlung am 14.01.2011

Prämabel

Die Jugendabteilung des Musikvereins fördert die Blasmusik auf einer breiten Grundlage unter der Jugend und der Pflege des damit verbundenen heimatlichen Brauchtums, der kulturellen Bildung, der Entwicklung der Jugend zu verantwortungsbewußten Staatsbürgern in einem demokratischen Staat und der Pflege der Kameradschaft.

Die Jugendabteilung bekennt sich zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung (Jugendwohlfahrts- und Jugendbildungsgesetz). Sie nimmt die Funktion eines Trägers der außerschulischen Jugendbildung auf der lokalen Ebene wahr und anerkennt als solche die gesetzlichen Forderungsgrundsätze.

  1. Allgemeine Grundsätze
  • 1 Die Jugendabteilung des Musikvereins Schloßkapelle Schmieheim e.V. ist die Gemeinschaft der jugendlichen Mitglieder.
  • 2 Mitglied der Jugendabteilung ist, wer am Stichtag (1. Januar) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • 3 Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich in Zusammenarbeit mit dem Vereinsvorstand. Im Rahmen der vom Vereinsvorstand bewilligten Mittel wirtschaftet die Jugendabteilung eigenverantwortlich. Der Nachweis über die Verwendung der Mittel erfolgt innerhalb der Jugendabteilung. Die Überprüfung des ordnungsgemäßen Verbrauchs der Mittel unterliegt der Kontrolle durch die von der Jahreshauptversammlung gewählten Kassenprüfer. Die Jugendabteilung ist dem Vereinsvorstand gegenüber rechenschaftspflichtig. Dem Vorstand ist jederzeit Einblick in die Nachweisführung zu gewähren.
  • 4 Der Vereinsjugendleiter ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Vereins.
  1. Aufgaben der Jugend
  • 5 Der Jugendabteilung obliegen folgende Aufgaben:

- die musikalische Grundausbildung der Jungmusiker nach den Richtlinien der Bläserjugend im (Verband) und im Bund Deutscher Blasmusikverbände für die Jugendarbeit

- die weiterführende Ausbildung

- die Unterhaltung von Instrumenten

- und/oder altersorientierten Gruppen (Spiel in kleinen Gruppen) und

- bei genügend ausgebildeten Jugendlichen - ein Jugendblasorchester

- die Vorbereitung zum Erwerb des Jungmusikerleistungsabzeichens des Bundes Deutscher Blasmusikverbände

- die Veranstaltungen zur sozialen und kulturellen Bildung

- die Zusammenarbeit mit anderen Jugendgruppen und mit dem Jugendring

- die Förderung internationaler Jugendbegegnungen durch Jugendaustausch und anerkannte Studienfahrten

- die Durchführung von gemeinsamen Freizeiten, die aufgrund ihrer Programmgestaltung geeignet sind, die Persönlichkeitsbildung und den Gemeinschaftssinn der Jugend zu fördern.

  1. Organe der Jugendabteilung
  • 6 Organe der Jugendabteilung ist die Jugendversammlung. Diese umfaßt alle Jugendmitglieder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr.
  • 7 Die Aufgaben der Jugendversammlung sind:

- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Jugendleiters und des Jugendkassenwarts

- Vorschlag eines Jugendleiters, seines Stellvertreters und eines Jugendkassenwartes für die Generalversammlung

- Durchführung von geselligen und musikalischen Veranstaltungen.

  • 8 Die Einberufung und Leitung der Jugendversammlung erfolgen durch den Jugendleiter oder seinen Stellvertreter. Jede ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist beschlußfähig. Die Jugendversammlung kann jederzeit vom Jugendleiter oder seinem Stellvertreter einberufen werden. Sie muß einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Jugendabteilung dies beantragt. Sie muß mindestens einmal jährlich vor der Jahreshauptversammlung stattfinden. Bei der Abstimmung und den Wahlen genügt die einfache Mehrheit.
  • 9 Der Jugendleiter legt den Organisationsplan fest und erstellt einen Jahresplan. Er befindet über die vom Verein zur Verfügung gestellten Mittel und ist verantwortlicher Empfänger der öffentlichen Zuschüsse für jugendfördernde und jugendpflegerische Maßnahmen.

Schlußbemerkung

Die Jugendordnung soll Basis einer eigenverantwortlichen Jugendarbeit sein. Sie bietet dem Jugendlichen des Musikvereins Schloßkapelle Schmieheim e.V. die Möglichkeit, unter Beachtung der demokratischen Spielregeln, sich am Vereinsgeschehen aktiv zu beteiligen und ist somit Übungsfeld praktischer Demokratie.